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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Euroafrika Vermittlung · Einsprachige Fassung — Version 2.1 — Stand 15.09.2026

AGB als PDF herunterladen

Unternehmer: Euroafrika Vermittlung

Inhaber: Arnaud Ahoubougabé, handelnd unter „Euroafrika Vermittlung“

Anschrift: Senftenberger Ring 54, 13435 Berlin, Deutschland

E-Mail: Info@euroafrika-vermittlung.com · Telefon: +49 152 31318537

Besondere Bestimmung

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie werden nur Bestandteil eines Vertrags, wenn sie wirksam einbezogen wurden.

§ 1Parteien und Zweck

Diese Vereinbarung gilt im B2B-Bereich. Euroafrika erbringt ausschließlich Vermittlungs-, Sourcing- und Koordinationsleistungen nach dem jeweiligen Einzelauftrag.

§ 2Rolle von Euroafrika

Euroafrika ist grundsätzlich weder Verkäufer noch Käufer, Hersteller, Frachtführer oder Zahlungsdienstleister der vermittelten Ware. Kauf-, Liefer- und Zahlungsverträge kommen unmittelbar zwischen den jeweils beteiligten Unternehmen zustande, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

§ 3Angebot und Vertragsschluss

Preis-, Mengen- und Lieferangaben sind unverbindliche Richtwerte, bis ein individuelles schriftliches Angebot bestätigt wurde. Maßgeblich sind Produktspezifikation, Menge, Qualität, Incoterm, Zielort, Verfügbarkeit und die schriftlich vereinbarten Bedingungen.

§ 4Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt richtige und vollständige Angaben, erforderliche Genehmigungen und Dokumente rechtzeitig bereit und führt eigene rechtliche, steuerliche, technische, wirtschaftliche und Compliance-Prüfungen durch.

§ 5Vergütung und Rechnung

Die Vergütung richtet sich nach dem Einzelauftrag. Soweit eine Vermittlungsprovision vereinbart ist, beträgt sie grundsätzlich 4 %. Berechnungsgrundlage ist der Netto-Waren- bzw. Netto-Leistungswert des vermittelten Geschäfts, d. h. ohne Umsatzsteuer und ohne gesondert ausgewiesene Transport-, Versicherungs-, Zoll-, Finanzierungs- und sonstige Nebenkosten, sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wird. Rechnungen sind binnen 7 Kalendertagen fällig.

Eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 30 % des Gewinns gilt nicht allgemein, sondern ausschließlich für einzelne Koordinationsaufträge. Sie setzt eine ausdrückliche Vereinbarung im jeweiligen Einzelvertrag oder in einer gesonderten Anlage voraus, in der auch die Gewinnermittlung, die Nachweispflichten und die Abrechnungsperiode geregelt werden.

§ 6Umgehungsverbot

Vom Auftraggeber durch Euroafrika nachgewiesene oder eingeführte Geschäftskontakte dürfen für 24 Monate ab Nachweis nicht unter Umgehung von Euroafrika direkt oder über Dritte genutzt werden. Bei Verstoß bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet, als wäre das Geschäft über Euroafrika abgewickelt worden.

§ 7Vertraulichkeit

Nicht öffentliche Lieferanten-, Kunden-, Preis-, Konditions-, Dokumenten- und Projektdaten sind vertraulich zu behandeln und nur für das jeweilige Projekt zu verwenden.

§ 8Haftung

Euroafrika haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Euroafrika garantiert keinen wirtschaftlichen Erfolg und haftet nicht für Erfüllung, Qualität, Menge, Termintreue, Marktpreise oder höhere Gewalt bei Dritten.

§ 9Compliance

Die Parteien beachten anwendbares Sanktions-, Exportkontroll-, Zoll-, Geldwäsche-, Antikorruptions- und Genehmigungsrecht sowie einschlägige Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Euroafrika darf Leistungen bei Compliance-Risiken verweigern oder beenden.

§ 10Laufzeit und Kündigung

Laufende Beratungs- oder Koordinationsverhältnisse können, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, mit 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt. Soweit zwingende gesetzliche Kündigungsfristen, insbesondere nach § 89 HGB, anwendbar sind, gehen diese Bestimmungen vor.

§ 11Recht und Rangfolge

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit rechtlich zulässig ist Gerichtsstand Berlin. Individuelle schriftliche Vereinbarungen und Transaktionsanlagen gehen diesen allgemeinen Bestimmungen vor.

§ 12Vertragssprache

Diese Fassung ist eine eigenständige deutsche Vertragsfassung. Für diese Fassung ist Deutsch die Vertragssprache und maßgebliche Sprachfassung, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes bestimmen.

§ 13Rechtliche Hinweise zur Website

Website-Inhalte, Preisangaben, Kalkulatoren und Werbung dienen der Information und stellen ohne individuelle schriftliche Bestätigung kein verbindliches Angebot dar. Pflichtangaben, Datenschutz und tatsächlich eingesetzte Dienste entsprechen dem aktuellen technischen Stand der Website.

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