§ Navigation
Sprache
Anfrage senden
Berlin ↔ Ouagadougou ↔ Abidjan · Live
§ Legal

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Euroafrika Vermittlung & Representation · Stand: 2026

§ 1Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von Euroafrika Vermittlung & Representation (nachfolgend „Euroafrika“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn Euroafrika ihnen schriftlich zustimmt.

§ 2Gegenstand der Leistungen

Euroafrika erbringt Vermittlungs-, Sourcing-, Repräsentations- und Begleitleistungen zwischen europäischen und westafrikanischen Unternehmen. Dazu zählen insbesondere Lieferanten- und Abnehmerrecherche, Anbahnung und Moderation von Geschäftsbeziehungen, Unterstützung bei Qualitätskontrolle sowie Begleitung von Dokumenten- und Logistikprozessen.

Euroafrika wird ausschließlich als Vermittler tätig und ist nicht Verkäufer, Käufer, Hersteller oder Frachtführer der vermittelten Waren, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Kauf-, Liefer- und Zahlungsverträge kommen unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Lieferanten bzw. Abnehmer zustande.

§ 3Angebote, Preise und Preisangaben

Alle auf der Website, in Kalkulatoren, Broschüren oder Vorabinformationen genannten Preise, Preisspannen und Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte und stellen kein Angebot dar. Verbindliche Preise ergeben sich ausschließlich aus einem individuellen, schriftlichen Angebot nach Prüfung von Spezifikation, Menge, Incoterm und Verfügbarkeit.

§ 4Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag über Vermittlungsleistungen kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Euroafrika oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Nebenabreden bedürfen der Textform.

§ 5Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen (Produktspezifikation, Menge, Qualitätsanforderungen, Zieltermine, Zielhafen/Zielort, relevante Genehmigungen) rechtzeitig, vollständig und richtig bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender oder fehlerhafter Angaben gehen nicht zu Lasten von Euroafrika.

§ 6Vergütung

Die Vergütung wird projektbezogen vereinbart (Provision, Pauschale oder Retainer) und ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar. Kosten Dritter (Transport, Zoll, Versicherung, Inspektion, Zertifizierung) trägt der Auftraggeber.

§ 7Umgehungsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, von Euroafrika nachgewiesene Kontakte nicht unter Umgehung von Euroafrika direkt oder über Dritte zu nutzen. Das Umgehungsverbot gilt für 24 Monate ab Nachweis des Kontakts. Bei Verstoß wird die vereinbarte Vergütung so geschuldet, als wäre das Geschäft über Euroafrika abgewickelt worden.

§ 8Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen nicht öffentlichen Informationen, insbesondere Lieferanten- und Kundendaten, Preise und Konditionen, vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Zwecke des Projekts. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 9Haftung

Euroafrika haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Euroafrika schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg des vermittelten Geschäfts und haftet nicht für die Erfüllung, Qualität, Menge oder Termintreue von Lieferanten oder Abnehmern, für Marktpreise, Wechselkurse, behördliche Entscheidungen oder höhere Gewalt.

§ 10Compliance, Sanktionen und Exportkontrolle

Beide Parteien halten alle anwendbaren Vorschriften ein, insbesondere Sanktions-, Exportkontroll-, Zoll-, Geldwäsche- und Antikorruptionsrecht sowie – soweit einschlägig – Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Euroafrika ist berechtigt, Leistungen zu verweigern oder Verträge zu beenden, wenn ein Verstoß droht.

§ 11Laufzeit und Kündigung

Laufende Beratungs- und Repräsentationsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 12Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

WhatsApp